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   LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17   

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https://dejure.org/2018,57108
LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17 (https://dejure.org/2018,57108)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09.08.2018 - 5 S 53/17 (https://dejure.org/2018,57108)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09. August 2018 - 5 S 53/17 (https://dejure.org/2018,57108)
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  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auszug aus LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17
    Solche Ausschüttungen können in der Weise vereinbart werden, dass sie auch insoweit zu gewähren und zu belassen sind, als sie nicht durch Gewinne gedeckt sind, also letztlich in Form einer festen Kapitalverzinsung oder garantierten Mindesttantieme zu Lasten des Kapitals gehen (BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 73/11, Rn. 9, zit nach juris).

    Diese Vorschriften betreffen aber ausschließlich die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern im Außenverhältnis und nicht dessen Verhältnis zur Gesellschaft (BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 73/11, Rn. 9, zit nach juris, m. w. N.).

    Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind nach ihrem objektiven Erklärungsbefund auszulegen (BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11, Rn. 13, zit. nach juris, m. w. N.).

  • OLG Hamm, 09.02.2015 - 8 U 103/14

    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17
    Der Rechtsprechung des OLG Hamm zu einer Klausel, derzufolge "eine Rückzahlung aufschiebend bedingt von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängig" sein sollte (OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2015, Az. 8 U 103/14, Rn. 71 ff, zit. nach juris), vermag die Kammer nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • BGH, 01.03.2016 - II ZR 66/15

    Statthaftigkeit einer Revision

    Auszug aus LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17
    Die auf die Nichtzulassungsbeschwerde ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 01.03.2016, Az. II ZR 66/15) führt lediglich aus, dass die Auslegung des OLG Hamm, durch die Ausschüttungen würden Darlehensverbindlichkeiten begründet und die Würdigung, dass diese Klausel nicht überraschend sei, nicht zu beanstanden sei.
  • LG Tübingen, 21.11.2016 - 2 O 153/16
    Auszug aus LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17
    Nach der Klausel bleibt zudem offen, auf welche Zahlungsmittel abzustellen ist, nämlich lediglich Bargeld und Guthaben im Sinne einer Liquidität erster Ordnung oder darüber hinaus auch Liquidität zweiter Ordnung wie Forderungen oder mit Sicherheiten verbundene Kredite (LG Tübingen, Urteil vom 21.11.2016, Az. 2 O 153/16, Rn. 53, zit. nach juris).
  • LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16

    Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen aufgrund Gesellschaftsvertrags;

    Auszug aus LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17
    Das in der Berufungsinstanz als Anlagen K 40 und K 41 neu vorgelegte Urteil des LG LG Dortmund (Urteil vom 22.08.2017, Az. 2 O 348/16, S. 6) beschäftigt sich mit der Frage der inhaltlichen Klarheit der Klausel ebenfalls nicht eingehend.
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